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Flüchtlinge Ukraine - Krieg und Kriegsfolgen

Hilfen für Menschen aus der Ukraine

  • Unterbringung von Geflüchteten

In Essen sind derzeit 2.984 Menschen aus der Ukraine erfasst, die unsere Servicestelle Flüchtlinge aufgesucht haben. 2.133 kommen bei Freunden und Verwandten unter, 363 sind in städtischen Einrichtungen untergebracht sowie 317 in Landeseinrichtungen. Außerdem wurden 171 kurzfristig in Hotels untergebracht. In der Servicestelle Flüchtlinge sind 288 Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahre gemeldet, 318 im Alter von 6 bis 10 Jahre, 341 im Alter von 11 bis 15 Jahre und 156 im Alter von 16 bis 17 Jahren. Im Laufe des Tages kann als eine weitere Unterkunft für Geflüchtete das ehemalige Marienhospital mit bis zu 75 Menschen belegt werden. Das ehemalige Handballleistungszentrum konnte bereits gestern mit 43 Personen bezogen werden.

  • Vorbereitungen der Verwaltung

Die Taskforce Unterkünfte arbeitet an weiteren Unterbringungsmöglichkeiten. Planmäßig werden auch unsere Kapazitäten für die bestehenden städtischen Einrichtungen erweitert werden können. Die Termine für eine Beantragung eines Aufenthaltstitels konnten aufgrund der Erweiterung personeller Kapazitäten ausgebaut werden. Bis Mitte April gibt es derzeit noch über 100 freie Termine. Die Koordinierende Impfeinheit der Stadt Essen (KoCI) führt in weiteren Einrichtungen Impfaktionen für Ukrainer*innen durch.

  • Allgemeine Informationen zur Situation von Geflüchteten

Die Bundesregierung hat entschieden, geflüchteten Menschen aus der Ukraine ab sofort einen Zugang zu den Sprachförderangeboten des Bundes ebenso wie zu entsprechenden Beratungsangeboten zu ermöglichen. Insbesondere können Geflüchtete nun gemäß §44 Abs. 4 AufenthG auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum Integrationskurs zugelassen werden. Für Geflüchtete ist die Teilnahme am Integrationskurs kostenfrei. Ein Rundschreiben an die Träger ist heute erfolgt. Die VHS Essen bietet deshalb kostenfreie Orientierungs- und Sprachkurse an. Gefördert vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, soll auf diese Weise zügig und unbürokratisch Zugang zur Sprachförderung ermöglicht werden. Für die Teilnahme an allen Angeboten ist vorab eine Beratung erforderlich. Termine können per E-Mail über termin.deutsch@vhs.essen.de oder telefonisch montags und dienstags von 14 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0201 88-43930 vereinbart werden.

Die die Verbraucherzentrale in Essen bietet Informationen, Beratungsangebote und auch Bildungsveranstaltungen für Geflüchtete an. Zahlreiche unserer Informationen sind schon in die ukrainische Sprache übersetzt. Alles Relevante finden Sie unter o. g. Link. Informationen und Materialien werden laufend erweitert: https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/neu-in-deutschland-was-fluechtlinge-aus-der-ukraine-beachten-sollten-71305

  • Weitere Informationen aus der Verwaltung

In den kommenden Wochen wird das Rathaus der Stadt Essen die Farben der Ukraine tragen. Hierfür werden mehrere der oberen Etagen (6) nach Einbruch der Dunkelheit in den Farben Blau/Gelb erleuchtet. Damit zeigt die Verwaltung ihre Solidarität für die Menschen in der Ukraine.

(ü. Pm. Stadt Essen, Foto: Stadt Essen)

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Corona

Weitere Todesfälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion

17.01.2022

In Essen gibt es weitere Todesfälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion.

Am Dienstag, 11. Januar, sind eine 79-Jährige und eine 49-Jährige im Universitätsklinikum Essen verstorben. Das Mitgefühl gilt den Familien und Angehörigen.

Seit Beginn der Corona-Pandemie sind 672 Essener*innen an oder in Verbindung mit einer Corona-Infektion verstorben.

Kurz-URLs zum Coronavirus-Informationsangebot der Stadt Essen

(ü. Pm. Stadt Essen)

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Corona Covid-19

Impfaktionen in Essen: Bilanz der ersten Kalenderwoche


10.01.2022
Auch zum Jahresbeginn konnten Bürger*innen wieder Impfangebote in den Essener Stadtteilen nutzen.

In den temporären stationären Impfstellen (TSI) der Stadt Essen wurden so vom 3. bis 8. Januar insgesamt 4.693 Impfungen durchgeführt, davon 235 Erstimpfungen:

Altenessen-Nord (Marienhospital): 1.343 Impfungen, davon 98 Erstimpfungen
Werden (Kardinal-Hengsbach-Haus): 840 Impfungen, davon 17 Erstimpfungen
Innenstadt (Theaterpassage): 1.421 Impfungen, davon 65 Erstimpfungen
Frohnhausen (LIGHTHOUSE Essen): 1.089 Impfungen, davon 55 Erstimpfungen
Parallel dazu fand am 7. Januar auch eine Impfaktion für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren in der temporären stationären Impfstellen in Altenessen-Nord (Marienhospital) statt. Hierbei wurden insgesamt 404 Impfungen durchgeführt, 12 davon waren Erstimpfungen.

Zusätzlich fanden bei der AOK in der Friedrich-Ebert-Straße am 3., 4. und 6. Januar ebenfalls öffentliche Impfaktionen statt. Durchgeführt wurden hier 998 Impfungen, 87 Impfungen hiervon waren Erstimpfungen.

Vom 3. bis 8. Januar wurden somit insgesamt 6.095 Impfungen durchgeführt, davon 334 Erstimpfungen. Auffrischungsimpfungen wurden in der letzten Woche 4.386 durchgeführt.

Insgesamt wurden bei sämtlichen bisherigen Impfaktionen in den Stadtteilen, die allen impfberechtigten Bürger*innen zugänglich waren und im Vorfeld von der Stadt Essen angekündigt wurden, 74.913 Impfungen durchgeführt (20.842 Erstimpfungen). Davon entfallen insgesamt 2.677 Impfungen auf die Kinder-Impfaktionen, davon 2.265 Erstimpfungen.

Auch in dieser Woche gibt es Impfangebote vor Ort in den Stadtteilen, seit letzter Woche sowohl mit als auch ohne einen vorher gebuchten Termin. Interessierte finden alle Termine sowie weitere Informationen auf essen.de/coronavirus_impfen. Die Stadt Essen bietet zudem auf essen.de/coronavirus_vaccination ein Informationsangebot in mehreren Sprachen.

Kurz-URLs zum Coronavirus-Informationsangebot der Stadt Essen

Themenseite: essen.de/coronavirus_infos
Newsticker – aktuelle Entwicklungen: essen.de/coronavirus
Informationen zur Impfung: essen.de/coronavirus_impfen
FAQ zum Coronavirus: essen.de/FAQcoronavirus

(ü. Pm. , Foto: Stadt Essen, Brochhagen)

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Corona

Auf dem UNESCO-Welterbe Zollverein impfen lassen…

Nach dem großen Erfolg der Impfaktion am 2. Weihnachtsfeiertag auf dem UNESCO-Welterbe Zollverein mit über 2.000 Impfungen wird die Aktion am 2. Januar 2022 wiederholt. Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.essen.de/meldungen/pressemeldung_1455041.de.html

Außerdem möchten wir Sie über weitere Todesfälle in Verbindung mit einer Corona-Erkrankung informieren:

Todesfälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion

Es gibt sieben weitere Todesfälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion in Essen. Bereits Mitte Dezember (18.12.) ist ein 89-jähriger Essener im Philippusstift verstorben. Mitte Dezember (08.12.) ist eine 82-jährige Essenerin im Seniorenstift St. Franziskus verstorben. Am vergangenen Mittwoch (22.12.) ist ein 74-jähriger Essener in der Universitätsmedizin Essen verstorben. Am vergangenen Donnerstag (23.12.) ist ein 75-jähriger Essener im Philippusstift verstorben. Der Patient ist auch der erste Essener, der in Verbindung mit der Omikron-Virusvariante verstorben ist.

Am Samstag (25.12.) ist eine 82-jährige Essenerin im Geriatrie-Zentrum Haus Berge verstorben. Am Sonntag (26.12.) sind eine 65-jährige Essenerin in der Universitätsmedizin Essen, ein 64-jähriger Essener im St. Josef-Krankenhaus und ein 80-jähriger Essener im Philippusstift verstorben.

Das Mitgefühl gilt der Familien und den Angehörigen. Seit Beginn der Corona-Pandemie sind 662 Essener*innen an oder in Verbindung mit einer Corona-Infektion verstorben.

(ü. Pm.)

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Corona Covid-19

Sonder-Impfaktion am 2. Weihnachtstag und Impfaktionen in der ersten Januarwoche

Aufgrund des anhaltend hohen Interesses an Impfungen organisiert die Stadt Essen am 2. Weihnachtstag, 26. Dezember, eine Sonder-Impfaktion auf dem UNESCO-Welterbe Zollverein.

Von 11 bis 18 Uhr können sich alle Bürger*innen ab 12 Jahren in der Halle 5 auf dem Zollverein-Gelände impfen lassen. Boosterimpfungen sind ab 18 Jahren möglich. Für die Anreise wird der Parkplatz A2 oder die öffentlichen Verkehrsmittel empfohlen.

Eine Impfung ist bei dieser Aktion sowohl ohne als auch mit Termin möglich. Über das Terminbuchungssystem dubidoc werden am heutigen Mittwoch, 22. Dezember, ab 12 Uhr, rund 500 Termine freigeschaltet, die vorab online buchbar sind. Damit ist für die Bürger*innen am Feiertag eine bessere Planbarkeit möglich. Das Terminbuchungssystem ist über essen.de/coronavirus_impfen erreichbar.

Impfstellen öffnen auch zwischen den Feiertagen

Die drei temporären stationären Impfstellen (TSI) werden bis einschließlich 22. Dezember ihr regelmäßiges Impfangebot anbieten. Am 23. Dezember, an Heiligabend sowie am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag wird in den Impfstellen nicht geimpft.

Zwischen den Feiertagen, also vom 27. bis zum 30. Dezember, wird neben den drei bereits laufenden Impfstellen im Norden, Süden und der Stadtmitte auch die neue Impfstelle West in Frohnhausen im LIGHTHOUSE öffnen. Alle vier Impfstellen öffnen an diesen Tagen von jeweils täglich von 10 bis 16 Uhr.

Am 31. Dezember, sowie am 1. und 2. Januar finden ebenfalls keine Impfungen statt. Im neuen Jahr öffnen die temporären stationären Impfstellen wieder ab Montag, den 3. Januar 2022, zu ihren üblichen Öffnungszeiten.

Impfaktionen in der 1. Kalenderwoche 2022

Auch im neuen Jahr wird es verschiedene Impfaktionen geben. In der 1. Kalenderwoche 2022 sind bisher folgende geplant:

  • Montag, 3. Januar, 10 bis 17 Uhr: Essen-Mitte, AOK Friedrich-Ebert-Straße 49
  • Dienstag, 4. Januar, 10 bis 17 Uhr: Essen-Mitte, AOK Friedrich-Ebert-Straße 49
  • Donnerstag, 6. Januar, 10 bis 17 Uhr: Essen-Mitte, AOK Friedrich-Ebert-Straße 49

Bei den Impfaktionen und in den Impfstellen wird ein mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer oder Moderna) genutzt. Eine Auswahl des Impfstoffes ist nicht möglich. Welcher Impfstoff in welchem Fall genutzt wird entscheidet das ärztliche Personal vor Ort.

Bei Impfungen von Personen zwischen 12 und 15 Jahren muss ein*e Erziehungsberechtigt*e anwesend sein. Boosterimpfungen sind erst ab 18 Jahren möglich.

Termine für Impfungen für Kinder unter 12 Jahren noch frei

Für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren bietet die Stadt Essen ebenfalls Impftermine an, zwischen den Feiertagen sind noch Termine frei. Da hierfür ein spezieller Kinderimpfstoff nötig ist, sind Kinderimpfungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Mehr Infos dazu und zum Terminbuchungssystem unter essen.de/coronavirus_kinderimpfungen.

Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung und den Terminen in den Stadtteilen finden Interessierte auf essen.de/coronavirus_impfen. Die Stadt Essen bietet zudem auf essen.de/coronavirus_vaccination ein Informationsangebot in mehreren Sprachen.

Kurz-URLs zum Coronavirus-Informationsangebot der Stadt Essen

ü. Pm.

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Corona Gesundheit

Neue Coronaschutzverordnung ab 28. Dezember – Kontaktbeschränkungen auch für Immunisierte

Das Land NRW hat heute (23.12.) eine neue Coronaschutzverordnung erlassen, die ab Dienstag, 28. Dezember gelten wird.

Mit der neuen Verordnung werden die Kontaktbeschränkungen auch für Immunisierte ausgeweitet und (überregionale) Großveranstaltungen können ab diesem Zeitpunkt nur ohne Zuschauer*innen stattfinden. Das Land will damit das Infektionsgeschehen bremsen und die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante eindämmen.

Mehr zu den wichtigsten Neuerungen im Detail

Ab dem 28. Dezember wird es auch Kontaktbeschränkungen für immunisierte Personen geben. Private Zusammenkünfte im Innen- und Außenbereich von Geimpften und Genesenen sind nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt, allerdings ohne Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Hausständen. Ohne eine Personenbegrenzung darf der eigene Hausstand mit höchstens zwei Personen aus einem weiteren Hausstand zusammentreffen. Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind hiervon ausgenommen. Sobald eine nicht immunisierte Person teilnimmt, gelten die strengeren Bestimmungen fort und neben dem eigenen Hausstand dürfen nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen.

Überregionale Großveranstaltungen dürfen ab dem 28. Dezember nur noch ohne Zuschauer*innen stattfinden. Bei anderen Veranstaltungen gelten neben der 2G-Regelung Kapazitätsgrenzen und eine Höchstzahl von 750 Zuschauer*innen.

Auch im Freizeitbereich gibt es weitere Einschränkungen und die 2G-plus-Regel wird beispielsweise auf die Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten ausgeweitet – dann müssen auch immunisierte Personen einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis mit sich führen, der nicht älter als 24 Stunden ist oder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden alt sein darf.

Die neue Coronaschutzverordnung ist gültig bis zum 12. Januar 2022.

Kurz-URLs zum Coronavirus-Informationsangebot der Stadt Essen

ü. Pm. Stadt Essen