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Fahrrad Verkehr

Planungen zur Fahrradstraße auf der Rüttenscheider Straße beschlossen

02.04.2020

Am heutigen Donnerstag (2.4.) haben Oberbürgermeister Thomas Kufen und der erste stellvertretende Vorsitzende des Bau- und Verkehrsausschusses, Manfred Tepperis, per Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW die Planungen für die Fahrradstraßenachse B auf der Rüttenscheider Straße beschlossen. Der Bau- und Verkehrsausschuss muss diese Dringlichkeitsentscheidung in der nächsten planmäßigen Sitzung noch bestätigen. Aufgrund der Situation in Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus wurden sämtliche Ausschüsse zunächst bis zum Ende der Osterferien am 19. April abgesagt.

Die Planungen im Überblick

Die Planungen für die Fahrradstraße auf der Rüttenscheider Straße sehen vor, die aktuelle Fahrbahn zu erhalten und vom nördlichen Punkt ausgehend ab der Kreuzung Baumstraße in Richtung Süden über die Manfredstraße bis zur A52 eine Fahrradstraße einzurichten. An den Knotenpunkten Klarastraße/Zweigertstraße sowie Martinstraße/Franziskastraße als auch an der Kreuzung Kahrstraße/Witteringstraße, Rüttenscheider Str. /Wittekind Str. sind gesonderte Aufstellflächen für den Radverkehr vorgesehen. Diese Flächen, die von Radfahrerinnen und Radfahrern mittels eines Vorbeifahrstreifens am Fahrbahnrand erreicht werden können, ermöglichen es den Radfahrerinnen und Radfahrern, sich vor dem Autoverkehr aufzustellen und bei Grün zuerst losfahren zu können.

Auf Basis der regen öffentlichen Beteiligung mit Terminen mit Interessenverbänden im November 2019 und Januar 2020, zwei interfraktionellen Arbeitskreisen im Oktober 2019 und Januar 2020 sowie einer Öffentlichkeitsveranstaltung im Ratssaal der Stadt Essen im Februar 2020, hat sich eine Anpassung bei den Planungen zur Fahrradstraße auf der sogenannten Rü ergeben. Demnach soll der zunächst in den ersten Planungen vorgesehene modale Filter an der Martin- bzw. Klarastraße zunächst hintenangestellt werden. Ursprünglich war der Plan, den Durchgangsverkehr auf der Rüttenscheider Straße im Abschnitt zwischen der Martinstraße und dem Rüttenscheider Stern mit einem Abbiegegebot zu regulieren. Demzufolge hätte der aus Süden kommende Autoverkehr an der Martinstraße sowie aus Norden kommende Autos am Rüttenscheider Stern durch diese Regelung nicht mehr geradeaus in den besagten Bereich einfahren können. Der nun verabschiedete Plan sieht vor, zunächst mit der Errichtung der Fahrradstraße auf der Rüttenscheider Straße zu beginnen und den modalen Filter erst nach einer Evaluation nach einem Jahr umzusetzen, sofern es zu keiner Verringerung des Durchgangsverkehrs durch die Anordnung der Fahrradstraße kommt.

Es ist vorgesehen, die Fahrradstraße auf der Rüttenscheider Straße im September/Oktober 2020 in Betrieb zu nehmen.

Rahmenbedingungen und Verkehrsbelastung auf der Rü

Täglich fahren rund 6.000 Autos auf der Rüttenscheider Straße, im Kernbereich zwischen Martin- und Klarastraße liegt der Anteil des reinen Durchgangsverkehrs bei rund 25 Prozent. Zudem verkehren auf der Rü die Buslinie 142 sowie der Nachtbus NE 8. Der aktuelle Anteil des Radverkehrs liegt zwischen 25 und 30 Prozent.

Finanzierung

Die Kosten für die Straßenbau-, Markierungs- sowie Beschilderungsmaßnahmen für die Umsetzung der Fahrradachse B auf der Rüttenscheider Straße betragen voraussichtlich 324.000 Euro. Gedeckt werden diese aus Mitteln des Bundesförderungsprogramms „Saubere Luft“ (Lead City) in Höhe von 107.000 Euro sowie Mitteln aus den städtischen, eigenfinanzierten Töpfen für „Radwege an Hauptverkehrsstraße“ sowie „Erneuerung von Nebenstraßen“ in Höhe von 120.000 Euro bzw. 97.000 Euro.

Zum Hintergrund:

Die Maßnahme Fahrradstraßenachse ist Teil des Vergleichs zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, der Stadt Essen sowie der Deutschen Umwelthilfe zur Umsetzung des Luftreinhalteplans, auf den sich die Akteure Anfang Dezember 2019 vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster geeinigt haben. Demnach ist vorgesehen, die Fahrradstraße auf der Rüttenscheider Straße im September/ Oktober 2020 in Betrieb zu nehmen.

Insgesamt sollen im Essener Stadtgebiet drei Fahrradachsen (A, B, C) mit einer Gesamtlänge von 12,8 Kilometern eingerichtet werden, welche auf den Hauptrouten des Essener Radverkehrsnetz verlaufen. Sie sind damit eine wichtige Verbindungen zwischen den Stadtteilen.

Über Fahrradstraßen

Auf Fahrradstraßen haben Radfahrerinnen und Radfahrer gegenüber dem Kraftfahrverkehr Vorrang, wobei sich dieser an die Geschwindigkeit des Radverkehrs anpassen muss. Grundlegend soll Radfahrerinnen und Radfahrern auf einer Fahrradstraße ermöglicht werden, sich gefahrenlos und frei von Hindernissen von A nach B zu bewegen.

Um dies zu erreichen, wurde durch die Stadtverwaltung Essen im Rahmen des Projektes zu den Fahrradachsen ein neuer Standard entwickelt. Demnach soll eine Fahrradstraße Radfahrerinnen und Radfahrern ein Mindestmaß an Platz und Wegbreiten einräumen, welche klar sichtbar markiert und als Raum für den Radverkehr ausgewiesen werden. Die entsprechenden Breiten der Fahrradstraße variieren dabei je nach Funktion der jeweiligen Straße und berücksichtigen beispielsweise mögliche Begegnungen mit dem Auto- oder Busverkehr. Dem Kraftfahrzeugverkehr soll durch Piktogramme auf der Fahrbahn darüber hinaus deutlich signalisiert werden, dass der Radverkehr auf der entsprechenden Straße Vorrang besitzt.

(ü. Pm. Stadt Essen)