02.04.2020
Am heutigen Donnerstag (2.4.) haben Oberbürgermeister Thomas Kufen und der erste stellvertretende Vorsitzende des Bau- und Verkehrsausschusses, Manfred Tepperis, per Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW die Planungen für die Fahrradstraßenachse B auf der Rüttenscheider Straße beschlossen. Der Bau- und Verkehrsausschuss muss diese Dringlichkeitsentscheidung in der nächsten planmäßigen Sitzung noch bestätigen. Aufgrund der Situation in Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus wurden sämtliche Ausschüsse zunächst bis zum Ende der Osterferien am 19. April abgesagt.
Die Planungen im Überblick
Die
Planungen für die Fahrradstraße auf der Rüttenscheider Straße sehen
vor, die aktuelle Fahrbahn zu erhalten und vom nördlichen Punkt
ausgehend ab der Kreuzung Baumstraße in Richtung Süden über die
Manfredstraße bis zur A52 eine Fahrradstraße einzurichten. An den
Knotenpunkten Klarastraße/Zweigertstraße sowie
Martinstraße/Franziskastraße als auch an der Kreuzung
Kahrstraße/Witteringstraße, Rüttenscheider Str. /Wittekind Str. sind
gesonderte Aufstellflächen für den Radverkehr vorgesehen. Diese Flächen,
die von Radfahrerinnen und Radfahrern mittels eines Vorbeifahrstreifens
am Fahrbahnrand erreicht werden können, ermöglichen es den
Radfahrerinnen und Radfahrern, sich vor dem Autoverkehr aufzustellen und
bei Grün zuerst losfahren zu können.
Auf Basis der regen
öffentlichen Beteiligung mit Terminen mit Interessenverbänden im
November 2019 und Januar 2020, zwei interfraktionellen Arbeitskreisen im
Oktober 2019 und Januar 2020 sowie einer Öffentlichkeitsveranstaltung
im Ratssaal der Stadt Essen im Februar 2020, hat sich eine Anpassung bei
den Planungen zur Fahrradstraße auf der sogenannten Rü ergeben. Demnach
soll der zunächst in den ersten Planungen vorgesehene modale Filter an
der Martin- bzw. Klarastraße zunächst hintenangestellt werden.
Ursprünglich war der Plan, den Durchgangsverkehr auf der Rüttenscheider
Straße im Abschnitt zwischen der Martinstraße und dem Rüttenscheider
Stern mit einem Abbiegegebot zu regulieren. Demzufolge hätte der aus
Süden kommende Autoverkehr an der Martinstraße sowie aus Norden kommende
Autos am Rüttenscheider Stern durch diese Regelung nicht mehr geradeaus
in den besagten Bereich einfahren können. Der nun verabschiedete Plan
sieht vor, zunächst mit der Errichtung der Fahrradstraße auf der
Rüttenscheider Straße zu beginnen und den modalen Filter erst nach einer
Evaluation nach einem Jahr umzusetzen, sofern es zu keiner Verringerung
des Durchgangsverkehrs durch die Anordnung der Fahrradstraße kommt.
Es ist vorgesehen, die Fahrradstraße auf der Rüttenscheider Straße im September/Oktober 2020 in Betrieb zu nehmen.
Rahmenbedingungen und Verkehrsbelastung auf der Rü
Täglich
fahren rund 6.000 Autos auf der Rüttenscheider Straße, im Kernbereich
zwischen Martin- und Klarastraße liegt der Anteil des reinen
Durchgangsverkehrs bei rund 25 Prozent. Zudem verkehren auf der Rü die
Buslinie 142 sowie der Nachtbus NE 8. Der aktuelle Anteil des
Radverkehrs liegt zwischen 25 und 30 Prozent.
Finanzierung
Die
Kosten für die Straßenbau-, Markierungs- sowie Beschilderungsmaßnahmen
für die Umsetzung der Fahrradachse B auf der Rüttenscheider Straße
betragen voraussichtlich 324.000 Euro. Gedeckt werden diese aus Mitteln
des Bundesförderungsprogramms „Saubere Luft“ (Lead City) in Höhe von
107.000 Euro sowie Mitteln aus den städtischen, eigenfinanzierten Töpfen
für „Radwege an Hauptverkehrsstraße“ sowie „Erneuerung von
Nebenstraßen“ in Höhe von 120.000 Euro bzw. 97.000 Euro.
Zum Hintergrund:
Die
Maßnahme Fahrradstraßenachse ist Teil des Vergleichs zwischen dem Land
Nordrhein-Westfalen, der Stadt Essen sowie der Deutschen Umwelthilfe zur
Umsetzung des Luftreinhalteplans, auf den sich die Akteure Anfang
Dezember 2019 vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster geeinigt
haben. Demnach ist vorgesehen, die Fahrradstraße auf der Rüttenscheider
Straße im September/ Oktober 2020 in Betrieb zu nehmen.
Insgesamt
sollen im Essener Stadtgebiet drei Fahrradachsen (A, B, C) mit einer
Gesamtlänge von 12,8 Kilometern eingerichtet werden, welche auf den
Hauptrouten des Essener Radverkehrsnetz verlaufen. Sie sind damit eine
wichtige Verbindungen zwischen den Stadtteilen.
Über Fahrradstraßen
Auf
Fahrradstraßen haben Radfahrerinnen und Radfahrer gegenüber dem
Kraftfahrverkehr Vorrang, wobei sich dieser an die Geschwindigkeit des
Radverkehrs anpassen muss. Grundlegend soll Radfahrerinnen und
Radfahrern auf einer Fahrradstraße ermöglicht werden, sich gefahrenlos
und frei von Hindernissen von A nach B zu bewegen.
Um dies zu erreichen, wurde durch die Stadtverwaltung Essen im Rahmen des Projektes zu den Fahrradachsen ein neuer Standard entwickelt. Demnach soll eine Fahrradstraße Radfahrerinnen und Radfahrern ein Mindestmaß an Platz und Wegbreiten einräumen, welche klar sichtbar markiert und als Raum für den Radverkehr ausgewiesen werden. Die entsprechenden Breiten der Fahrradstraße variieren dabei je nach Funktion der jeweiligen Straße und berücksichtigen beispielsweise mögliche Begegnungen mit dem Auto- oder Busverkehr. Dem Kraftfahrzeugverkehr soll durch Piktogramme auf der Fahrbahn darüber hinaus deutlich signalisiert werden, dass der Radverkehr auf der entsprechenden Straße Vorrang besitzt.
(ü. Pm. Stadt Essen)