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Konzert Kultur Philharmonie Essen

Concerto Copenhagen spielt Suiten von Johann Sebastian Bach

Digitales Konzert am Sonntag, 16. Mai, um 20:15 Uhr aus der Philharmonie Essen
Vor allem die berührende Air und die schwungvolle Badinerie verhalfen den Orchestersuiten von Johann Sebastian Bach zu großer Berühmtheit. Alle vier Suiten (BWV 1066-1069) vollständig in einem Konzert erlebt man aber nur selten. Diese Gelegenheit bietet sich nun in der Philharmonie Essen, wenn am Sonntag, 16. Mai, um 20:15 Uhr das Concerto Copenhagen unter seinem Leiter Lars Ulrik Mortensen zu Gast ist. Auf digitalem Wege kommen die vier Ouvertüren, wie die Suiten auch bezeichnet werden, in die heimischen Wohnzimmer. Dass die in Dänemark beheimatete AlteMusik-Formation Bachs Musik meisterhaft zu interpretieren weiß, konnten die Musikerinnen und Musiker in Essen bereits 2019 unter Beweis stellen, als die sechs Brandenburgischen Konzerte zur Aufführung kamen.
Im Jahr 1991 gegründet, ist Concerto Copenhagen heute Skandinaviens bekanntestes und weltweit eines der aufregendsten und innovativsten Barockensembles. Markenzeichen sind neben ungewöhnlichen Programmkombinationen aus selten gespieltem skandinavischem Repertoire und gängigen Meisterwerken der Barockzeit die zyklischen Aufführungen und Einspielungen von Werken Johann Sebastian Bachs. 1999 übernahm der international renommierte und vielfach ausgezeichnete Cembalist Lars Ulrik Mortensen die künstlerische Leitung. 2007 wurde ihm der traditionsreiche LéonieSonning-Musikpreis verliehen, zahlreiche seiner Aufnahmen erhielten Preise wie den Grammy, den
Diapason d’or oder den Cannes Classical Award.
Das Konzert wird im Alfried Krupp Saal aufgezeichnet und auf dem YouTube-Kanal der Philharmonie Essen (www.youtube.com/PhilharmonieEssen_TUP) ausgestrahlt. Der Eintritt ist frei.

(ü. Pm., Foto: Philharmonie Essen)

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Bürgerinitiativen Fahrrad Vereine

Ride of Silence am 19. Mai 2021


Am Mittwoch, den 19. Mai, findet in Essen der „Ride of Silence“ zum 4. Mal statt. Es handelt sich um eine Radfahrveranstaltung, die seit 2003 weltweit in immer mehr Städten durchgeführt wird. Ziel ist der im Straßenverkehr getöteten Radfahrer zu gedenken und gleichzeitig auf die vielerorts nach wie vor gefährlichen Bedingungen für Radfahrer speziell im innerstädtischen Verkehr aufmerksam zu machen. Anders als bei den monatlich durchgeführten „Critical Mass“-Radfahrten soll beim „Ride of Silence“ schweigend geradelt werden. Zudem ist es üblich, nach Möglichkeit in
weißer oder zumindest heller Kleidung teilzunehmen. Ausgerichtet wird die Veranstaltung vom ADFC Essen in Zusammenarbeit mit Velo-City-Ruhr und Aktivisten der „Critical Mass“-Bewegung.
Der Start erfolgt um 19:00 Uhr auf dem Weberplatz. Entlang der geplanten Route werden fünf Unfallstellen angefahren, an denen in den letzten Jahren Radler ums
Leben gekommen sind. Bei drei dieser Unfälle waren abbiegende Lkw ursächlich beteiligt, in zwei Fällen war es ein Pkw. An zwei der Unfallorte sind in der
Vergangenheit sogenannte „Ghost-Bikes“ aufgestellt worden. An allen Stellen soll schließlich jeweils eine Gedenkminute für die dort verunglückten Radfahrer eingelegt werden. Die etwa 17 Kilometer lange Strecke ist relativ steigungsarm. Die Tour wird von der Polizei begleitet, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die fünf Unfallorte in zeitlicher Abfolge:

  1. 2002 wurde im Essener Westviertel auf der (damals noch nicht umgestalteten)
    Altendorfer Straße ein völlig korrekt auf dem Gehweg in Richtung Innenstadt fahrendes achtjähriges Mädchen von einem Lkw überrollt, als dieser nach rechts in die Westendstraße abbog. Das Kind hatte keinerlei Chance. Besonders tragisch
    war der Umstand, dass ein dahinter fahrendes zweites Mädchen den sich direkt vor ihm abspielenden Unfall unmittelbar mit ansehen musste. Inzwischen hat die Altendorfer Straße bei der Umgestaltung Radfahrstreifen erhalten.
  2. 2003 wurde im Essener Nordviertel eine Radfahrerin auf dem für Radler freigegebenen Gehweg der Gladbecker Straße von einem in eine Tankstelle einbiegenden Lkw erfasst und so schwer verletzt, dass sie eine Woche später verstarb.
    Bezeichnenderweise hatte der Lkw-Fahrer den unmittelbar davor fahrenden Ehemann noch passieren lassen, die nachfolgende Radlerin dann aber offensichtlich „vergessen“.
  3. 2010 wollte ein im Essener Westviertel auf der Frohnhauser Straße in Richtung Frohnhausen fahrender Lkw-Fahrer nach rechts in den Berthold-Beitz-Boulevard abbiegen. Dabei übersah er ganz offensichtlich einen rechts neben ihm auf dem
    dort befindlichen Radfahrstreifen fahrenden Radfahrer und erfasste diesen in Höhe der Einmündung Berthold-Beitz-Boulevard. Der Radfahrer verstarb noch an der Unfallstelle.
  4. Im Spätsommer 2016 wurde eine 53-jährige Radfahrerin in der Essener Innenstadt am Bismarckplatz beim Überqueren der seinerzeit noch frei geführten Rechtsabbiegespur von der Hindenburgstraße in die Kruppstraße von einem
    Pkw erfasst und so schwer verletzt, dass sie wenige Tage darauf im Krankenhaus verstarb. Die Wucht des Aufpralls lässt vermuten, dass der Pkw-Fahrer
    besagte Rechtsabbiegespur mit scheinbar unverminderter Geschwindigkeit befahren hat. Dabei wird er sich offenbar – so wie dies an solchen Stellen gang und gäbe ist – ausschließlich nach links in Richtung des von dort kommenden Querverkehr orientiert und dadurch die von rechts querende Radlerin übersehen haben. Immerhin hat die Stadt Essen danach reagiert und an besagter Querungsstelle eine Ampel installiert.
  5. Im Mai 2019 wurde im Essener Stadtteil Bochold im Einmündungsbereich Bocholder Straße / Altendorfer Straße eine Radfahrerin bei einem Zusammenprall
    mit einem Auto tödlich verletzt. Das dort aufgestellte GhostBike soll an die bei dem Zusammenprall mit dem Auto tödlich verletzte 62-jährige Radlerin, die als Lehrerin am Gymnasium Borbeck tätig gewesen war, erinnern.

(ü. Pm. ADFC Essen e. V. Foto: Jörg Brinkmann, ADFC)

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Alte Synagoge Essen Ereignisse Veranstaltungen Vorträge

40 Jahre Städtepartnerschaft Essen – Tel Aviv

Am 14. Mai 1948 verlas David Ben Gurion die Proklamation zur Unabhängigkeit des Staates Israel. Ebenfalls vor dreißig Jahren schloss Oberbürgermeisterin Annette Jäger mit dem Bürgermeister von Tel Aviv Shlomo Lahat (1927-2014) die Städtepartnerschaft. Anlässlich dieses Jubiläums wird es eine Reihe von digitalen Vorträgen geben, die die Alte Synagoge Essen in Kooperation mit der Volkshochschule Essen anbieten wird.

Den Auftakt macht der Vortrag von Shlomit Gross am Donnerstag, 6. Mai, um 19 Uhr. Darin referiert er über die Stadt Tel Aviv im Kontext der anderen Großstädte Israels. Interessierte können sich für den Vortrag online auf www.edudip.com/de/webinar/tel-aviv-die-beste-stadt-israels/1032248%20 anmelden.

Am Donnerstag, 20. Mai, um 19 Uhr, fragt Richard Chaim Schneider in seinem digitalen Vortrag, was heute israelische und jüdische Identität(en) eint oder auch trennt. Schneider war lange Jahre Leiter des ARD Studios Tel Aviv, ist in München aufgewachsen und steht beiden Identitäten nahe. Er wohnt heute in Tel Aviv. Interessierte können sich für diesen Vortrag online auf www.edudip.com/de/webinar/israelische-und-judische-identitaten/1281778 anmelden.

Näheres zu den Städtepartnerschaften erfahren Interessierte auf www.essen.de/partnerstädte.

(ü. Pm Stadt Essen, Foto: P. Prengel, Stadt Essen)

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Corona Covid-19 Überregionale Kommunalentscheidungen

Coronaeinschränkungen in Essen

Neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW – Stadt Essen macht von Möglichkeit der Allgemeinverfügung Gebrauch

26.03.2021

Das Land Nordrhein-Westfalen hat heute (26.03.) eine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Diese regelt NRW-weit verbindlich die Maßnahmen für das öffentliche Leben ab kommenden Montag, 29. März. Teil der neuen Coronaschutzverordnung ist auch eine Corona-Notbremse, auf die sich Bund und Land in den vorausgegangenen Beschlüssen geeinigt hatten.

Ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen sieht die Verordnung erneute Einschränkungen und Schließungen des öffentlichen Lebens vor. In diesem Fall gelten für die Städte und Gemeinden in NRW wieder die Regelungen, die bis einschließlich 7. März gegolten haben.

Die aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung sieht allerdings die Möglichkeit vor, erneute Schließungen unter der Einbeziehung eines ausreichenden und flächendeckenden Testangebots zu vermeiden.

Allgemeinverfügung der Stadt Essen nutzt Test-Option der Notbremse

Kommunen, die anhaltend den Inzidenzwert von über 100 überschreiten, haben die Möglichkeit mit Hilfe ihrer Teststrategie Schließungen zu vermeiden. Unter der Voraussetzung eines vorliegenden negativen Schnelltestergebnisses können Bürger*innen bisher geöffnete Angebote weiterhin wahrnehmen. Eine vorherige Terminvereinbarung sowie die Beschränkung der Personenanzahl im Geschäft bleiben dabei bestehen.

Die Stadt Essen ist eine der Kommunen, die die 7-Tage-Inzidenz zuletzt an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten hat. Die Notbremse im Rahmen der Coronaschutzverordnung gilt deshalb am kommenden Montag auch für Essen. Die Verwaltung wird allerdings von der Möglichkeit des Paragraph 16 der Coronaschutzverordnung Gebrauch machen. Es wird eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht, die ab kommenden Montag gilt. Mit der sogenannten Test-Option und dem flächendeckenden Angebot an Corona-Schnelltestzentren im Stadtgebiet können die bisherigen Öffnungen in Essen vorerst beibehalten werden.

Die neue Coronaschutzverordnung gilt zunächst bis zum 18. April. Alle Regelungen finden Bürger*innen auf essen.de/coronavirus_regeln übersichtlich zusammengefasst.

Essen beschließt zusätzlich Maskenpflicht im öffentlichen Raum

Um dem aktuellen Infektionsgeschehen zu begegnen, hat sich die Stadt Essen auf weitere Maßnahmen verständigt, die ebenfalls Teil der Allgemeinverfügung sein werden. In der Innenstadt sowie den Einkaufsstraßen und Fußgängerzonen in den Mittelzentren gilt ab Montag die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Eine entsprechende Beschilderung wird in den kommenden Tagen angebracht.

Kurz-URLs zum Coronavirus-Informationsangebot der Stadt Essen

(ü. Pm. Stadt Essen)

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Corona

Kann man die nun als sinnvoll erachteten FFP2 Masken mehrmals verwenden?

Nach den uns vorliegenden Informationen können FFP2 Masken begrenzt wiederverwertet werden, wenn man sie wie folgt behandelt:

  1. einen Tag in Raumluft trocknen lassen.
  2. bei 80 Grad im Backofen mit Ober-, bzw. Unterhitze (keine Umluft!) für eine Stunde belassen.
  3. maximal 3-5 mal in dieser Verfahrensweise, dann sollten die Masken allerdings endgültig entsorgt werden.
    wichtig ist natürlich eine entsprechende Handhabung bei diesem Verfahren, dass nicht durch Berührung der Masken eine Berührungskontamination erfolgt.

Sofern noch im Privatbereich mit Stoffmasken gearbeitet wird: mindestens dreilagig zusammennähen. Viele der im Netz kursierenden Anleitungen bauen zu dünne Masken auf, die als weniger wirksam betrachtet werden müssen.


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Autoverkehr E-Mobilität Verkehr

E-Mobilität darf nicht nur an einem Netz hängen

Die Vorstellung von E-Mobilität verbindet sich im politischen Raum mit Bildern von Karossen, die schon in der Ansicht sich kaum von dem unterscheiden, was wir durch die gegenwärtigen Verbrenner auf unseren Straßen wiederfinden. Fahrzeuge, die in Komfort und Design alter Gewohnheit treu bleiben. Damit sind der Wirtschaft und Automobilindustrie auch zukünftig die erhofften Gewinne sicher. Diese Vision in den Köpfen der Planer könnte aber vom Verhalten der Verbraucher schnell verändert werden, wenn sich die sozioökonomischen Rahmenbedingungen ändern. Denn wer heute davon ausgeht, dass nach der derzeitigen Pandemie in alten Fahrwassern alles nach altem Muster fortgeführt werden kann, der verläßt sich allein auf Hoffnung. Zwei Faktoren werden wohl langfristig unser Leben verändern. Sie sind unmittelbare Folge der jetzigen Krise und setzen eine Spirale in Gang, die zum Ausbau der lang beschworenen Digitalisierung führt. Die nun gemachten Erfahrungen mit Heimarbeit und digitaler Vernetzung werden neue Selbstverständlichkeiten bilden, die kurze Berufswege und neue Freizeitgewohnheiten beinhalten. Der Bedarf an schweren und energiedurstigen Verbrauchern wird schon bedingt durch knapper werdende Ressourcen im städtischen Raum und die klimabezogenen Notwendigkeiten zurückgehen.

Elektrofrosch, hier ein Quad, im Straßenbild. An den Maßen der Straßenkennzeichnung ist der geringe Platzbedarf offensichtlich.

Die Städte fühlten sich in den letzten Jahren oft als Getriebene. Als Reaktion auf von Umweltverbänden initiierten Klagen mussten städtebauliche Umgestaltungen vorgenommen werden. Gerichte, nicht die Politik, zwangen zu Aktionen, die, weil oft halbherzig und ideenlos weitere Einschränkungen und Konflikte beflügelten. So wurden, nicht ohne Schnalzen der örtlichen Energielieferanten, flugs Ladesäulen ins Straßenbild gepflanzt, die ihrerseits den knappen Parkraum im Stadtbild weiter vermindern. Nicht ausreichend, wenn der Trend zum Elektroauto anhält und schon jetzt Ärgernis, weil die Stellplätze von Verbrennern zugeparkt werden. Fahrradwegsausbau berücksichtigt zu häufig die reinen Freizeitgewohnheiten und Radwege auf Alltagsstrecken fehlen oder führen zu Konflikten mit dem bisherigen Nutzern. Die Frage, ob langfristig das Fahrrad tatsächlich auch wieder den Berufsverkehr erobern kann, entscheidet sich auch nicht durch Aktionen von Politikern, die demonstrativ das Rathaus mit dem Fahrrad ansteuern. Der Bedarf muß vom Bürger selbst bestimmt werden und dort lassen sich Tendenzen erkennen, die durch Entwicklungen in anderen Ländern bereits heute ablesbar sind. Bestimmt ist diese Erscheinung mit einem Trend zu kleineren Fahrzeugen, die am individuellen Nutzen orientiert gebaut werden. Das Auto für den kleinen Alltagsverkehr braucht weniger Raum, weniger Triebkraft und weniger überflüssigen Luxus. Dafür sollte es günstig im Unterhalt und auch preisgünstig zu erwerben sein. Reine Zweiräder haben den Nachteil des fehlenden Wetterschutzes. Die Erinnerung an frühere Kabinenroller und die Beispiele asiatischer Elektromobile im Kleinformat bringen heute Alternativen auf die Straße, die vermehrte Akzeptanz in allen Altersklassen finden könnten. Pioniere dieser Alternativen sind bereits in den Startlöchern und stehen einer sich stark mehrenden Nachfrage gegenüber. Dabei sind sie im Straßenverkehr eigentlich schon jetzt nicht mehr ungewöhnlich, denn der Klassiker Piaggio vertreibt schon seit langer Zeit seine unterschiedlich gestalteten Kabinenroller als Dreiradversion. Allerdings unterschieden sich diese Fahrzeuge lange nicht von der ungünstigen Umweltbilanz ihrer Vespaverwandten, bei denen allerdings heute auch Elektrovarianten angeboten werden. Interessant dann das Erscheinen von Elektrofahrzeugen in Kabinenbauweise, aus Asien importiert und sogar von einer Kaufhauskette vertrieben. Immerhin aber zu Preisen, für die auch noch ein gebrauchter Verbrenner erworben werden konnte. Aufgemischt wurde der Markt dann von einer Berliner Firma, die das importierte Gefährt als „Elektrofrosch“ brandete. Gleich in den unterschiedlichsten Ausfertigungen, vom langsam fahrenden Roller, der auch für Fahrradwege zugelassen ist, bis zum locker 45-50 km/h fahrenden Gefährt, das sowohl mit Ladefläche, Laderaum, als sportlicher Zweisitzer, oder gar als Wohnmobil für den Nahraum erhältlich ist.

All diesen Fahrzeugen ist zueigen, dass sie mit gewöhnlichem Haushaltsstrom über herkömmliche Bleigelakkus geladen werden können. Zur Ladung mit Haushalts- oder Solarstrom reicht ein übliches Stromkabel und Reichweiten zwischen 70 und 125 km sind möglich. Vermag es der Eigner vor seinem Hause zu parken, benötigt er keine raumfressenden Ladesäulen, die derzeit monopolartig von wenigen Betreibern angeboten werden. Wer vollständig mit Ökostrom arbeiten will, hat bei den bisherigen Säulen wenig Kontrolle über die Herkuft des angebotenen Stroms und kaum Ausweichmöglichkeiten. Mit der einfachen Steckdose dagegen kann der Verbraucher seinen Einfluß auf die Energiebeschaffung nehmen. Dabei ist der Verbrauch sehr sparsam, 100 km werden kaum über einen Euro zu Buche schlagen. Steuer? TÜV-Gebühren? Fehlanzeige. Lediglich eine Haftpflichtversicherung wie bei jedem Moped erfordern diese Fahrzeuge. Dann kommt der Aufmerksamkeitsfaktor, denn diese Winzlinge ziehen immer noch Blicke auf sich. Das könnte sich aber bald ändern, wenn diese Mobile vom Verbraucher mit all ihren Vorteilen erkannt und im Alltag vermehrt integriert werden. Mit ihrer geringen Breite lassen sie sich bequem auf Motorradparkplätzen abstellen. Auch ansonsten findet sich mit den relativ kurze Längen schneller eine Parklücke, und die mögliche Ausstattung mit einer Rückfahrkamera stellt schon eine gewisse Bequemlichkeit in der Handhabung dar. Als besonders „hip“ dürften dann die Exemplare auffallen, die bereits mit einem Solarteil auf dem Dach einen Anteil der Verbrauchsenergie gleich selbst erzeugen. Überhaupt ist dem Gestaltungswillen rund um diese Fahrzeuge großer Raum gegeben. Als Lastentransporter ebenso, wie als Verkehrsmittel im Berufsverkehr, wenn der Radius und Streckenzustand es zulassen. Aber auch hier wird eine zukünftige Hybridsituation, die die Zuschaltung eines sparsamen und leichten Verbrenners ermöglicht, den Radius für den Notfall bei nicht ausreichender Strommenge vergrößern.

Bis zu 50 Stundenkilometer schafft dieser Quad. Ausreichend, um bei den meisten Strecken des innerstädtischen Verkehrs „mitfließen“ zu können.

Fragen an die Kommunen werden aber bleiben. Warum hat man nicht die Bereitstellung von Ladesäulen auf private Flächen begrenzt? Aral und Esso bedienen ihre Kunden ja auch nicht auf dem öffentlichen Verkehrsraum. In Skandinavien findet man Elektroladesäulen auf Parkplätzen von Geschäften und Einkaufszentren. Deren Parkplätze stehen auch bei uns weitgehend nachts leer.

Auch wird es notwendig werden, im Vorfeld von Mietshäusern eine Außenführung von leichten Stromkabeln zu planen. Besitzer von Eigenheimen und bei Häusern mit vorgelagerter Parkbucht sind da bereits im Vorteil.

Und gleichermaßen sind Tempobegrenzung und Überwachung für Rad- und Kleingefährtfahrer lebenswichtig. Rennstrecken in Städten beschleunigen in der Regel ohnehin nicht den Verkehrsfluss, Ampeljagerei ist lediglich eine gefährliche Vergeudung von Verbrennungsenergie und suggeriert Fahrern eine Pseudosportlichkeit, die immer zu Lasten der Allgemeinheit geht.

Es ist ebenfalls ungünstig Garagen zu planen, deren Zufahrten infolge enger Steigungswinkel großen Energiebedarf abfordern. Elektrofahrzeuge bewältigen diese zumeist, die geleistete „Arbeit“ ist hier aber verlorene Energie.

Mit der Firma elektrofrosch-berlin.de werden wir 2021 den Einsatz dieser Kleinmobile sowohl im städtischen, als auch im ländlichen Bereich testen und fortlaufend berichten.

Hans-Joachim Steinsiek